„Klare Kennzeichnung in den entscheidenden Fällen.“
Europäische Kommission
Der endgültige Kodex beschreibt praktische Schritte für die Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
EU AI ACT · ARTIKEL 50 · TRANSPARENZ
Aktuelle Entwicklungen, Presseinformationen und sachliche Einordnungen zu den Transparenzpflichten des europäischen KI-Gesetzes. Human AI Transparency zeigt, wie sichtbare Kennzeichnung, technische Markierung, öffentliche Dokumentation und menschliche Verantwortung praktisch zusammenspielen.
Die Transparenzpflichten des EU AI Act gelten in den von Artikel 50 erfassten Fällen ab dem 2. August 2026. Sie betreffen nicht jede Nutzung von künstlicher Intelligenz in gleicher Weise. Entscheidend ist, welche Rolle ein System spielt und welche Art von Inhalt erzeugt oder verändert wird. Nutzer müssen insbesondere erkennen können, wenn sie mit bestimmten KI-Systemen interagieren. Für synthetische Inhalte sieht das Gesetz maschinenlesbare Markierungen vor; Deepfakes sowie bestimmte KI-erzeugte oder KI-manipulierte Veröffentlichungen müssen außerdem verständlich gekennzeichnet werden.
Die Europäische Kommission hat dazu Leitlinien und einen freiwilligen Verhaltenskodex veröffentlicht. Der Kodex soll Anbietern und Betreibern helfen, die Pflichten zur Markierung und Kennzeichnung praktisch umzusetzen. Er ist ein Hilfsmittel für die Compliance, aber kein Freibrief: Auch wer ihn nicht nutzt, bleibt für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich.
Gerade für redaktionelle Texte ist eine Differenzierung wichtig. Artikel 50 behandelt nicht jeden mit KI unterstützten Text automatisch wie einen ungeprüften maschinellen Output. Bei Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kommt es unter anderem darauf an, ob eine echte menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und ob eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Das bedeutet nicht, dass Transparenz überflüssig wird. Im Gegenteil: Wer menschliche Prüfung, Auswahl und Freigabe nachvollziehbar dokumentiert, kann den Unterschied zwischen verantworteter Zusammenarbeit und bloßer automatischer Veröffentlichung sichtbar machen. Eine pauschale Aufschrift wie „mit KI erstellt“ erklärt weder, wer die Idee entwickelte, noch wer Quellen kontrollierte, Aussagen korrigierte oder die endgültige Verantwortung übernahm.
Human AI Transparency setzt genau an dieser Lücke an. Die Dokumentation trennt technische Beteiligung, inhaltliche Arbeit, redaktionelle Prüfung und Freigabe. Damit wird keine amtliche EU-Zertifizierung behauptet. Es entsteht vielmehr ein öffentlich nachvollziehbarer Nachweis des eigenen Arbeitsprozesses.
„Klare Kennzeichnung in den entscheidenden Fällen.“
Europäische Kommission
Der endgültige Kodex beschreibt praktische Schritte für die Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
„There is no stop the clock. There is no grace period. There is no pause.“
Thomas Regnier, Sprecher der Europäischen Kommission, zitiert von Reuters zur gesetzlichen Zeitschiene des AI Act.
Reuters-Bericht öffnenDie verlinkten Institutionen und Medien empfehlen oder zertifizieren Human AI Transparency nicht. Ihre Veröffentlichungen dienen ausschließlich der unabhängigen rechtlichen und journalistischen Einordnung.
Technische Markierung beantwortet die Frage, ob ein Inhalt von einem KI-System erzeugt oder verändert wurde. Sichtbare Kennzeichnung informiert den Leser. Eine Transparenzdokumentation geht einen Schritt weiter: Sie erklärt, wie der Inhalt entstand, wer welche Arbeit übernahm und wer die Veröffentlichung freigab. Erst die Verbindung dieser Ebenen macht Verantwortung überprüfbar.